Vorrechtliches Inkasso
Telefoninkasso
Ein telefonisches Gespräch ist persönlicher als eine Mahnung via Post zu erhalten. Der Schuldner hat so die Möglichkeit, seine missliche Lage oder den Grund für sein Säumnis zu erklären. Walliser Inkasso ist darum bemüht, mit dem Schuldner eine individuelle Lösung zu finden, im besten Falle ohne die Betreibung überhaupt einleiten zu müssen.
Mahnen
Ob der Schuldner vor dem rechtlichen Inkasso gemahnt wird, entscheiden Sie. Falls Sie Ihrem Schuldner bereits eine oder mehrere Mahnungen zugesandt haben macht es Sinn, direkt mit der Betreibungsandrohung (wenn nötig eingeschrieben) bzw. mit der Einleitung der Betreibung fortzufahren.
Wird der Schuldner von Walliser Inkasso gemahnt, erhält er eine Zahlungsfrist von 15 Tagen rein netto. Nach Erhalt der Betreibungsandrohung verbleibt noch eine Zahlungsfrist von 5 Tagen.
Ratenzahlung
Walliser Inkasso gewährt auf Wunsch jedem Schuldner, die offene Forderung in monatlichen Raten abzuzahlen. Kommt eine Zahlungsvereinbarung zustande, erhält der Schuldner eine Schuldanerkennung mit den Konditionen sowie den Einzahlungsscheinen. Hält sich der Schuldner nicht an die Zahlungsvereinbarung, wird die Betreibung umgehend eingeleitet.